Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fahrradgarage - Gleichen


1. Allgemeines

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote der Firma Fahrradgarage - Gleichen.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fahrradgarage - Gleichen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fahrradgarage - Gleichen gelten auch dann, wenn Fahrradgarage - Gleichen Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen von Fahrradgarage - Gleichen.de abweichender Bedingungen den Verkauf und die Lieferung vorbehaltlos ausführen.


2. Angebot, Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld. Modellspezifische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(2) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren/Dienstleistungen. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden erfolgt in der Regel durch eine Bestätigung per Email oder eine telefonische Bestätigung. Fahrradgarage - Gleichen kann dieses Angebot nach seiner Wahl auch durch Zusendung der Ware innerhalb von zwei Wochen annehmen.

3. Preise

(1) Unsere Preise sind grundsätzlich zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Fahrradgarage - Gleichen behält sich Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern vor. In diesem Fall kann Fahrradgarage - Gleichen dem Kunden die Änderungen mitteilen und seine Annahmeerklärung unverzüglich gegenüber dem Kunden widerrufen. Ein Vertrag kommt dann nicht zustande. Der Kunde hat jedoch das Recht zu verlangen, dass der Vertrag in der geänderten Form durchgeführt wird. Das Recht zur Anfechtung bleibt unberührt.

(3) Die angegebenen Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht und ggf. Nachnahmegebühren. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Auf anfallende Versandkosten wird vor Vertragsschluss in der Artikelbeschreibung hingewiesen. Bei Postversand/Nachnahme wird zusätzlich eine Nachnahmegebühr und vom Zusteller ein Übermittlungsentgelt erhoben.

4. Lieferung, Lieferzeiten und pauschalierter Schadensersatz bei Nichtabnahme

(1) Fahrradgarage - Gleichen kann die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma nach seinem Ermessen bestimmen. Fahrradgarage - Gleichen versendet regelmäßig innerhalb von acht Werktagen ab Bestellung. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, bis der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind oder im Falle der Vorkasse die Gegenleistung gutgeschrieben ist.

(2) Der Kunde kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder der regelmäßigen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Aufforderung kommt Fahrradgarage - Gleichen in Verzug, wenn nicht Fahrradgarage - Gleichen vorher die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Von Fahrradgarage - Gleichen nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb von Fahrradgarage - Gleichen oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

(3) Sofern Fahrradgarage - Gleichen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz seines Verzugsschadens, insgesamt jedoch höchstens bis 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Fahrradgarage - Gleichen.

(4) Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist Fahrradgarage - Gleichen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.

(5) Teillieferungen und Teilleistungen durch Fahrradgarage - Gleichen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede dem Kunden zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Bei Teillieferungen, die durch Fahrradgarage - Gleichen veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

(6) Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist Fahrradgarage - Gleichen berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20 Prozent des Kaufpreises als pauschalierten Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist Fahrradgarage - Gleichen berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Fahrradgarage - Gleichen für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro angefangene Woche pauschal € 4,00 zu zahlen. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum von Fahrradgarage - Gleichen über.

5. Gefahrübergang, Untersuchungs- und Rügepflicht und Gewährleistung

(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von Fahrradgarage – Gleichen ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wurde.

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware 1 Jahr, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.

(3) Sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche bei Neuware ein Jahr. Bei Gebrauchtware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. § 478 BGB bleibt unberührt, wobei ein etwaiger Aufwendungsersatzanspruch nach § 478 Abs. 2 BGB auf höchstens zwei Prozent des ursprünglichen Warenwertes beschränkt ist.

(4) Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich bei Fahrradgarage - Gleichen anzuzeigen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche wegen dieser offensichtlichen Mängel ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.

(5) Fahrradgarage - Gleichen übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Einsatzgebiete entstehen. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Kunden, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

(6) Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von Fahrradgarage - Gleichen am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, so wird im Falle eines Mangels gemäß § 476 BGB innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

(7) Form- und Optische Änderungen, die auf die Verbesserung des Artikels bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

(8) Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung oder einer Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft. § 203 BGB bleibt unberührt. Wird ein Artikel als mangelhaft gerügt und stellt sich nach Prüfung heraus, das die Rüge unberechtigt war, so gilt eine Aufwandspauschale von € 15,00 als akzeptiert, die der Einsender des Artikels vor Rückgabe des Gegenstandes innerhalb von 10 Tagen zu zahlen hat. Nach diesem Zeitraum wird eine Pauschale von € 4,00 pro angefangene Woche für Einlagerung berechnet. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum von Fahrradgarage - Gleichen über. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bzw. Aufwand überhaupt nicht eingetreten oder der daraus resultierende Ersatzanspruch wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Fahrradgarage - Gleichen behält sich ausdrücklich die Geltendmachung eines höheren Ersatzanspruches vor.

6. Haftungsbeschränkungen

(1) Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sie gelten ferner nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten schließlich nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, etwa die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen von Fahrradgarage - Gleichen verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit keine Pflicht verletzt wurde, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht, Kardinalpflicht).

(3) Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Kunden durch einen Verzug von Fahrradgarage - Gleichen durch eine von Fahrradgarage - Gleichen zu vertretende Unmöglichkeit oder durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen, wird auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware vertragstypisch und vorhersehbar sind.

(4) Eine Haftung nach (3) ist zudem auf einen Betrag in Höhe des Doppelten des nach der jeweiligen Bestellung bezahlten Kaufpreises begrenzt.

(5) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Fahrradgarage - Gleichen.

7. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretbarkeit

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Fahrradgarage - Gleichen binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

(3) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.

(4) Die Aufrechnung ist nicht zulässig, wenn nicht die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Fahrradgarage - Gleichen anerkannt ist.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche von Fahrradgarage - Gleichen gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Vertrag sowie sonstiger Forderungen, die Fahrradgarage - Gleichen gegen den Kunden im unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, Eigentum der Fahrradgarage - Gleichen. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.

(2) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten des weiteren die folgenden Regelungen: Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von Fahrradgarage - Gleichen stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten, etwa für eine Drittwiderspruchsklage oder für eine außerprozessuale Freigabe, trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Fahrradgarage - Gleichen ab. Fahrradgarage - Gleichen ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Fahrradgarage - Gleichen abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

9. Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Fahrradgarage - Gleichen
Dipl.-Ing. Massao Wolf
Von-Ossietzky-Str. 1
37085 Göttingen

Tel.: 0551 29131819

E-Mail: info@fahrradgarage-gleichen.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

10. Kundendaten

Fahrradgarage - Gleichen ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11. Schlussbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz im Inland hat, ist Göttingen alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

(4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommen.